Der Werkstattrat – Interessenvertretung der Beschäftigten
Die Mitbestimmung und Mitwirkung der Menschen mit Behinderung ist ein wichtiger Grundsatz in der Haus Freudenberg GmbH. Dabei nimmt der Werkstattrat eine besondere Rolle ein. Er trifft sich in regelmäßigen Abständen. Der Werkstattrat in der Haus Freudenberg GmbH wird alle 4 Jahre gewählt. Zudem wird durch den Werkstattrat eine Vertrauensperson gewählt, die die Arbeit des Werkstattrates begleitet und unterstützt.
Die Hauptaufgaben des Werkstattrates beinhalten:
- Die Überwachung der geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und der mit der Werkstatt getroffenen Vereinbarungen.
- Die Beantragung von Maßnahmen, die dem Betrieb der Werkstatt und den Werkstattbeschäftigten dienen.
- Die Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden der Werkstattbeschäftigten und die weitere Bearbeitung in Verhandlungen mit der Werkstatt, falls diese berechtigt erscheinen.
Der Werkstattrat arbeitet mit dem Betriebsrat, der Schwerbehindertenvertretung und anderen Vertretungen innerhalb der Einrichtung sowie dem Elternbeirat vertrauensvoll zusammen.
Gerold Toman
Werkstattratsvorsitzender
02821 7620 – 51
werkstattrat@haus-freudenberg-gmbh.de
Frauenbeauftragte
Alle 4 Jahre werden mit der Wahl des Werkstattrates die Frauenbeauftragte und ihre Vertreterinnen gewählt. Eine durch die Frauenbeauftragte ausgewählte Vertrauensperson unterstützt diese bei ihrer Arbeit. Die Frauenbeauftragte vertritt die Interessen der in der Werkstatt beschäftigten Frauen mit Behinderungen in den Bereichen:
- Gleichstellung von Frauen und Männern
- Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung
- Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt.
Zu wöchentlichen festgelegten Sprechzeiten ist die Frauenbeauftragte oder eine ihrer Vertreterinnen für die Belange der beschäftigten Frauen ansprechbar. An den Sitzungen des Werkstattrates nimmt die Frauenbeauftragte teil.
Katja Tenhaef
Frauenbeauftragte