Wissenswertes über Haus Freudenberg

Das Arbeitsangebot der Haus Freudenberg GmbH richtet sich an Personen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können.

Aufgabe von Haus Freudenberg ist es, Menschen mit Behinderungen

  • eine angemessene berufliche Bildung zu vermitteln,
  • Beschäftigung / vielseitige Arbeitsplätze anzubieten und
  • bei Eignung den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Im Folgenden finden Sie Erklärungen zu Besonderheiten im Werkstattkontext:

Jeder Beschäftigte, der im Arbeitsbereich von Haus Freudenberg tätig ist, bekommt ein Entgelt. Dieses setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag, einem individuellen Steigerungsbetrag und dem Arbeitsförderungsgeld.

Alle Beschäftigten sind kranken- und pflegeversichert. Jeder ist sozialversichert mit einer Berechnungsgrundlage von 80% des Durchschnittslohnes aller Arbeiter und Angestellten in Deutschland. Das sichert jedem eine angemessene Rente. Zur sozialen Absicherung gehört auch, dass man nach 20 Jahren Mitarbeit in unserer Werkstatt den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erwirbt.

Um dem gesetzlichen Anspruch der Werkstättenverordnung gerecht zu werden, zahlt  die Haus Freudenberg GmbH mindestens 70% des durch die Beschäftigten erwirtschafteten Geldes aus.

Im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich fördert der Leistungsträger (dies ist in den meisten Fällen die Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherungsträger) die berufliche Eingliederung. Hierbei wird dem Teilnehmer ein Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld durch den Leistungsträger ausgezahlt. Die Höhe des Geldes ist dabei von mehreren Faktoren abhängig und wird auf Antrag beim zuständigen Leistungsträger gezahlt.

Als Beschäftigte/r der Haus Freudenberg GmbH haben Sie Anspruch auf Urlaub. Zusätzlich dazu bieten wir Ihnen eine mehrtägige pädagogische Ferienerholungsmaßnahme an.

Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und der Haus Freudenberg GmbH ist durch einen Werkstattvertrag oder einen Bildungsvertrag geregelt (SGB IX Sozialgesetzbuch, § 221), der bei Aufnahme in das Beschäftigungsverhältnis abgeschlossen wird.

Alle Beschäftigten der Werkstatt im Arbeitsbereich und auch die Teilnehmer des Berufsbildungsbereichs erhalten einen rechtsverbindlichen Vertrag, der die Rahmenbedingungen des arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses wie z.B. Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung usw. regelt.

Wenn Sie eigenständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Werkstatt kommen, bekommen Sie die notwendigen Kosten über die Werkstatt bezahlt.

Wenn Sie nicht alleine zur Werkstatt kommen können, gibt es einen Zubringerdienst. Dieser wird von uns organisiert. Sie müssen nur zur vereinbarten Zeit an Ihrer wohnungsnahen Haltestelle stehen.

Wir bieten ein vielfältiges Angebot an Arbeitsbegleitenden Maßnahmen (ABM) an. Die Maßnahmen dienen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung Ihrer bereits erworbenen Fähigkeiten sowie Ihrer Persönlichkeitsentwicklung.

Bei uns gibt es eine Vielzahl von Angeboten mit unterschiedlichsten Schwerpunkten.

Zu den Arbeitsbegleitende Angebote

Die Haus Freudenberg GmbH produziert an 2 Standorten Essen für die vielen Mitarbeiter unserer Werkstatt und Kunden. Es wird jeden Tag im zeitgemäßen Cook & Chill-Verfahren, zum Erhalt sämtlicher Nährstoffe, frisch gekocht.

Es besteht für jede/n Mitarbeiter/in in der Werkstatt die Möglichkeit, ein Mittagessen einzunehmen.

Im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich ist die Teilnahme am Mittagessen unentgeltlich und ein Teil der Eingliederungshilfe. Im Arbeitsbereich muss das Mittagessen selber bezahlt werden. Die Kosten werden aber für Grundsicherungsempfänger vom zuständigen Sozialamt erstattet.