Dokumentenarchivierung

TR-RESISCAN
Ohne elektronische Akten und elektronische Vorgangsbearbeitung funktionieren moderne Geschäftsprozesse in der heutigen Welt nicht mehr. In der Praxis bestehen jedoch oftmals erhebliche Unsicherheiten, wie die Übertragung von Schriftgut in elektronische Dokumente rechtskonform gewährleistet werden kann und im Anschluss eine Vernichtung des Originals möglich ist. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat dazu eine Technische Richtlinie (TR-RESISCAN) entwickelt, welche sich an Verantwortliche aus den Bereichen Verwaltung, Wirtschaft und Justiz richtet und sicherheitsrelevante Maßnahmen, die beim rechtskonformen ersetzenden Scannen zu gewährleisten sind, benennt.
Der gesamte Scanprozess der Dokumentenarchivierung zum Digitalisieren von Dokumenten nach TR-RESISCAN wurde nach den strengen Richtlinien des BSI geprüft. Auf Basis einer exemplarischen Beispiel-Anwendung, welche als Grundlage für vielfältige Einsatzszenarien in Unternehmen dienen kann, ist die Zertifizierung am 11. Mai 2020 erteilt worden.
Zertifikat nach TR – RESISCAN
Die Konformität des Prüfgegenstands „Scan-Dienstleistung (Ersetzendes Scannen) nach BSI TR-03138
(RESISCAN) für Unternehmen zur Digitalisierung von Dokumenten“ der Haus Freudenberg GmbH zur
Technischen Richtlinie BSI TR-03138 wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) bestätigt.